Gesundheitsamt - Lebensmittelbelehrung - Zusätzliche Informationen:
Jede Person, die gewerbsmäßig leichtverderbliche Lebensmittel herstellt, behandelt oder in Verkehr bringt und dabei mit den Lebensmitteln in Berührung kommt, benötigt eine Erstbelehrung nach §43 IfSG des Gesundheitsamtes.
Präsenz-Belehrungen werden nur für Personengruppen vorgehalten, für die Ermäßigungen bzw. Gebührenbefreiungen vorgesehen sind:
• Inhaber des Münster-Passes zahlen 15 Euro.
• Ehrenamtliche, die die Belehrung für die ehrenamtliche Tätigkeit benötigen, zahlen 15 Euro.
Gebührenbefreit sind:
• Schülerpraktikantinnen/-praktikanten, die in Münster gemeldet sind bzw. eine Schule in Münster besuchen und die Belehrung für ein Schulpraktikum benötigen
• Mitarbeiter/-innen von städtischen Ämtern / Schulen / Einrichtungen, wenn die Belehrung für ihre dienstliche Tätigkeit verlangt wird (inkl. der dort ehrenamtlich Tätigen)
Für alle anderen Personengruppen wird das Angebot der Online-Belehrungen vorhalten: https://ms.gotzg.de/
Sie können genau ein Anliegen auswählen.